Softwarelizenzvereinbarung

1. Annahme und Gültigkeit

Die Nutzung der Software durch den Nutzer gilt als automatische Zustimmung zu den Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung. Der Nutzer ist verpflichtet, diese Bedingungen während der Nutzung der Software einzuhalten.

Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.

Diese Vereinbarung bleibt gültig, solange der Vertrag über den physischen Wachdienst zwischen dem Anbieter und dem Nutzer besteht. Nach Beendigung des Vertrages kann der Nutzer die während der Softwareverwendung erzeugten Daten noch 180 Tage lang einsehen und herunterladen, jedoch nur mit Lesezugriff.

2. Beschreibung der Dienstleistung

Die Software ist ein rollenbasiertes, modular aufgebautes Portalverwaltungssystem zur Digitalisierung aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Zugangspunkten von Betriebsstätten. Hauptmodule: digitale Schichtübergabe, Patrouillenkontrolle, Schlüsselverwaltung, elektronische Protokollierung, Ein- und Auslasskontrolle von Personen und Fahrzeugen, Terminvereinbarung für Besucher, Dienstleistungen, Warenlieferungen, Logistikverwaltung sowie ergänzende Zusatzmodule.

Infrastruktur: Die Software wird über eine Cloud-Plattform vom Anbieter bereitgestellt. Der Nutzer kann über einen Chromium-basierten Browser auf die Software zugreifen, ohne sie auf eigenen Servern installieren oder betreiben zu müssen. Für die Internetverbindung ist der Nutzer verantwortlich. (Alternativ kann mobiles Internet durch den Anbieter bereitgestellt werden.)

Hosting-Anbieter:

  • Rackforest Zrt. (zertifiziert nach ISO/IEC 27001 und ISO 9001)
  • DigitalOcean Holdings (Serverstandorte in der EU)

3. Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Produktsupport

Die Software ist unter https://gate.patentapp.eu erreichbar.

Der Anbieter garantiert eine Verfügbarkeit von 99,9 %, ausgenommen geplante und mit dem Nutzer abgestimmte Wartungszeiten.

Kontakt für Softwaresupport:

E-Mail: gatesupport@patentcsoport.hu

Supportzeiten:

  • Innerhalb der Arbeitszeit (8:00–16:00 Uhr): Antwort innerhalb von 2 Stunden
  • Außerhalb der Arbeitszeit: Antwort innerhalb von 8 Stunden bei kritischen Fehlern

Support-Leistungen:

  • 1. Benutzerregistrierung und standortspezifische Konfigurationen.
  • 2. Fehlerbehebung.
  • 3. Unterstützung bei der Nutzung des Patent Gate Portals („Helpdesk“).
  • 4. Empfehlungen und Präsentationen bestehender/neuer Funktionen.
  • 5. Offenheit für individuelle Entwicklungsvorschläge.

Nach Vertragsbeendigung:b> Während der 180-tägigen Lesezugriffszeit beschränkt sich der Support auf Fehlerbehebung und Erreichbarkeit werktags von 8:00–16:00 Uhr.

4. Nutzungsbedingungen der Software

Die zur Nutzung erforderlichen Mittel (Computer, Internetzugang, Chromium-basierter Browser) sind vom Nutzer bereitzustellen. Die Nutzung erfolgt über das Internet.

Der Nutzer darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen Aufgaben und innerhalb seiner Organisation verwenden. Die Nutzung durch Dritte ist untersagt, es sei denn, diese stehen in einem Arbeitsverhältnis oder vergleichbaren Vertragsverhältnis mit dem Nutzer.

5. Haftung und Schadensersatz

Beide Parteien verpflichten sich, einander unverzüglich über Umstände zu informieren, die die ordnungsgemäße Dienstleistungserbringung gefährden.

The User undertakes to inform all persons who may use the Software during the term of the valid contract of the provisions of this Agreement.

Der Nutzer verpflichtet sich, alle Personen, die während der Laufzeit des Wachdienstvertrags mit der Software arbeiten, über diese Vereinbarung zu informieren.

Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, den Anbieter vor Vertragsschluss über alle relevanten Umstände in seinem Einflussbereich zu informieren. Der Anbieter haftet nicht für Unterbrechungen, die auf fehlende Informationen seitens des Nutzers zurückzuführen sind.

Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Störungen, die durch Umstände im Einflussbereich des Nutzers verursacht werden.

6. Streitbeilegung und Kündigung

Im Falle von Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des in Győr ansässigen Gerichts, sofern keine einvernehmliche Lösung erzielt wird.

Die Parteien können die Vereinbarung jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen beenden. Im Übrigen gelten für Beendigung, Änderung oder Auflösung dieser Vereinbarung die Bestimmungen des ungarischen Zivilgesetzbuches (Gesetz V von 2013).